Bürgerinformation zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großheirath

Glasfaserausbau in unserer Gemeinde – warum bekommt der eine einen Anschluss und der andere nicht?

Der geförderte Glasfaserausbau ist in unserer Gemeinde in vollem Gange. In der Verwaltung erreichen uns derzeit Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die wissen möchten, warum ihr Nachbar einen Glasfaseranschluss erhält, sie selbst aber nicht. Diese Frage ist absolut berechtigt – und die Antwort hat nichts mit Zufall oder Bevorzugung zu tun, sondern mit den festen Regeln des Förderverfahrens. Wir möchten das hier einmal verständlich erklären.

Gefördert wird nur dort, wo bisher keine schnelle Versorgung besteht

Der Ausbau wird mit Fördermitteln des Freistaats Bayern finanziert. Solche Fördergelder dürfen nach den Förderrichtlinien ausdrücklich nur dort eingesetzt werden, wo bislang keine ausreichend schnelle Internetversorgung vorhanden ist und auch kein Telekommunikationsunternehmen den Ausbau aus eigener Kraft plant. Der Gedanke dahinter: Öffentliches Geld soll dort helfen, wo der Markt allein keine Lösung bringt – und nicht dort eingesetzt werden, wo bereits eine leistungsfähige Versorgung existiert.

Für unsere Gemeinde bedeutet das eine besondere Situation: In weiten Teilen des Gemeindegebiets sind die Haushalte bereits über das Kabelnetz (Koax) oder in einzelnen Bereichen sogar schon über Glasfaser versorgt. Diese Adressen gelten nach den Förderkriterien als ausreichend (gigabitfähig) versorgt – und dürfen deshalb nicht mit Fördermitteln ausgebaut werden. Förderfähig sind nur solche Adressen, an denen eine Versorgung <= 100 Mbit/s existiert.

Wie die Förderfähigkeit ermittelt wurde: die Markterkundung

Welche Adresse förderfähig ist und welche nicht, hat die Gemeinde nicht selbst festgelegt. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches, standardisiertes Verfahren – die sogenannte Markterkundung. Dabei werden alle Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, offenzulegen, welche Adressen sie zu einem festgelegten Stichtag bereits versorgen oder in naher Zukunft aus eigener Kraft ausbauen werden. Das Ergebnis dieser Abfrage bestimmt, welche Adressen als versorgt gelten und welche in das Förderprogramm aufgenommen werden dürfen.

Maßgeblich ist also die Versorgungslage zu diesem Stichtag – und zwar Adresse für Adresse. Genau deshalb folgt jede einzelne Adresse derselben Regel, auch wenn das Ergebnis von außen uneinheitlich wirkt.

Warum das Ausbaugebiet so "lückenhaft" wirkt

Weil die bereits versorgten und die förderfähigen Adressen bei uns dicht beieinanderliegen, entsteht ein sehr uneinheitliches Bild: Einzelne Häuser oder kleine Gruppen von Häusern werden ausgebaut, während die Nachbarschaft ringsum nicht dabei ist. Von außen sieht das aus wie eine willkürliche Auswahl – tatsächlich folgt aber jede einzelne Adresse exakt der gleichen Regel. Ausschlaggebend ist allein die ermittelte Versorgung der jeweiligen Adresse zum Stichtag der Markterkundung.

Wer also keinen geförderten Anschluss erhält, ist deshalb nicht "abgehängt": In aller Regel bedeutet es schlicht, dass an dieser Adresse bereits eine schnelle Versorgung verfügbar oder mit relativ geringem Aufwand (Kabel liegt bereits an der Grundstücksgrenze) herstellbar ist.

Und wenn ein privater Anschluss möglich ist?

Bei einem Teil der Adressen, die nicht im Förderprogramm liegen, besteht zusätzlich die Möglichkeit eines privaten Glasfaseranschlusses. Das betrifft Grundstücke, die so günstig zur neu verlegten Haupttrasse liegen, dass ein Anschluss mit überschaubarem Aufwand auch ohne Förderung hergestellt werden kann – deutlich einfacher und günstiger, als es ein einzelner, nachträglicher Ausbau sonst wäre. Die Kosten hierfür sind allerdings vom Grundstückseigentümer selbst zu tragen.

Falls Sie Interesse an einem solchen privaten, in Frage kommenden Anschluss haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Großheirath oder direkt an die Baufirma vor Ort.

Was Sie jetzt tun müssen:

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die einen geförderter Glasfaseranschluss erhalten, gilt: Sofern Sie Ihren Nutzungsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet bei der Gemeindeverwaltung eingereicht haben, ist derzeit kein eigenes Handeln nötig. Wer einen geförderten Anschluss erhält, wird im Zuge des Ausbaus informiert. Sollte uns Ihr Nutzungsvertrag noch nicht vorliegen, bitten wir Sie dies schnellstmöglich nachzuholen. Ansonsten kann kein kostenfreier Anschluss für Sie hergestellt werden.

Wer für einen privaten Anschluss in Frage kommt, nimmt bitte wie oben beschrieben Kontakt mit der Gemeinde oder der Baufirma auf, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Wir bitten Sie an dieser Stelle auch um etwas Geduld: Der Ausbau ist ein umfangreiches Projekt, das Schritt für Schritt vorankommt. Sie müssen nicht befürchten, übersehen zu werden – das Verfahren erfasst jede Adresse nach denselben, festgelegten Regeln.

Den Ablauf des Förderverfahrens – also die einzelnen Schritte von der Markterkundung bis zur Ausbauentscheidung – haben wir auf der Gemeinde-Homepage für Sie dokumentiert:

https://www.grossheirath.de/breitbandversorgungen/

Bitte beachten Sie, dass dort das Förderverfahren erläutert wird, nicht der tagesaktuelle Baufortschritt.

Info zur Buchung eines späteren Anschlusses nach Fertigstellung der Maßnahme:

Bei technischen Fragen zu einem konkreten Anschluss nach Abschluss der Baumaßnahme – etwa zur Verfügbarkeit oder zu den Kosten eines privaten Ausbaus – ist der mit dem Ausbau beauftragte Netzbetreiber zuständig:

SÜC // dacor GmbH, Karchestraße 1, 96450 Coburg
Tel.:                       09561 / 976 210
E-Mail:                vertrieb@dacor.de

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