Stellungnahme der Gemeinde Großheirath bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Am Freitag, den 13.11.2015, ist dem Ersten Bürgermeister Udo Siegel in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 28.05.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Großheirath haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei oder mehr Bieter frist- und formgerecht beworben. Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen drei oder mehr frist- und formgerechte Angebote ein. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.05.2015 beabsichtigt die Gemeinde Großheirath einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Die Gemeinde Großheirath gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 12.02.2015, 11:00 (Posteingang Gemeinde Großheirath) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschließungsgebiet_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Großheirath bittet daher, bis spätestens 19.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Breitband_Gemeinde_Grossheirath_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Breitband_Gemeinde_Großheirath_vorläufiges Erschließungsgebiet.pdf
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung gemäß öffentlich zugänglicher Quellen (hier Breitbandatlas der Bundesregierung), finden Sie hier:
Breitband_Gemeinde_Großheirath_technische_IST-Versorgung.pdf