Gemeinde Großheirath

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Die Geschichte Buchenrods

Schriftliche Erwähnung erfährt der Weiler um die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts. Ein am 21. Juli 1058 in lateinischer Schrift verfasstes Dokument, das unter anderem den Banzer Wald beschreibt, gibt Auskunft darüber, dass Buchenrod zur Diözese Saalfeld, welche wiederum Fulda unterstand, gehörte. Bereits vorher, im 9. Jahrhundert lebten nachgewiesenermaßen hier Menschen. 

Die Wustung "Tanndorf"

In alten Überlieferungen wird die Wustung "Tanndorf" (siehe hierzu auch "Die Eigensdörfer") genannt. Funde und Reste von Hügelgräbern im Nordwesten von Buchenrod belegten im Zusammenhang mit einem großen ca. 6.000 Jahre alten keltischen Dorf, das zwischen Großheirath und Zilgendorf lag, eine noch frühere Besiedlung.

Anfangs besaßen die Grafen von Wildberg Buchenrod. 1297 vermachten sie den Zehnten an Kloster Langheim. Kloster Langheim seinerseits war eines der mächtigsten Klöster im fränkischen Raum. U.a. gründeten die dort beheimateten Zisterziensermönche Vierzehnheiligen.

Buchenrod bezeichnete man als ,,Ganerbendorf". Ganerbe bedeutet Miterbe. Nach dem Henneberger (=mächtiges Adelsgeschlecht im Coburger Raum) Urbarium (=Grundbuch) aus dem Jahre 1311 gehörte Buchenrod dem "Gerichte Lauter" (Coburg) an.

1465 bekamen Jobst und Jörg von Rotenhan (die) Sölden von Buchenrod (Sölden = 1. Sold - Lohn für (Kriegs-) Dienst; oder 2. Hofteilung). Der Dreißigjährige Krieg (1618 bis 1648) ging an Buchenrod nicht spurlos vorüber. Beim Fundamentbau der Scheune des Bauernhofes Öster (im Buchenroder "Unterdorf") im Jahre 1938 fanden sich Knochen von Menschen (vermutlich schwedischen Soldaten) und Pferden aus diesem Zeitabschnitt. "Wild ging es zu", berichteten Chronisten aus allen Siedlungen des Itzgrundes.

Am 25. Februar 1800 brach in Buchenrod eine fürchterliche Feuersbrunst aus, wie Bittbriefe an den damaligen Landesherrn Herzog Franz belegen. Die Not war derart groß, dass Herzog Franz eine "Sammelerlaubnis in den Coburger Landen" für die Bedürftigen erteilte.

Eine weitere Quelle stellt eine Kartendarstellung der Lehensverhältnisse des Klosters Langheim zur Zeit der Säkularisation (24.06.1803) dar. Damals wohnten in Buchenrod weniger als 30 Menschen, die so arm zu sein schienen, dass weder "Zehnt noch Zins" von ihnen gezahlt werden musste.
Durch den Tausch erhielten die Herren von Rotenhan ab 1813 von der Würzburger Regierung die Zehntabgaben der Bürger Buchenrods. Viele weitere Geschlechter, wie die der Herren von Lichtenstein, derer von Gereuth, der Herren zu Sternberg und derer von Greifenclau bestimmten das Geschick.

Eigenständig und bis dahin mit eigenem Bürgermeister stellte der 01. April 1971 einen "Herrschaftsübergang" anderer Art dar - die Angliederung nach demokratischer Abstimmung an die jetzige Gemeinde Großheirath.