Am 23. September 1288 beurkundet Bischof Bertold zu Bamberg, dass "Theimo von Smeheim die zwei Dörfer Nusez (Neuses a. d. Eichen) und Malendorf dem Kloster Langheim geschenkt habe." Im Juni 1289 bezeugt Friedrich von Razenberg, dass er "jeglichen Anspruch und jegliches Recht in den Dörflein Nusez und Malendorf in die Hände des Abts Hermann von Langheim zugeeignet und ihm als Lehen übertragen habe."
Im Jahre 1301 übergibt "Graf Conrad von Wildberg das ihm lehnbare Dorf Goßenberg dem Kloster Langheim zu Eigenthum." 1303 wurden alle Rechte (Zehntrecht, Vogteirecht und Recht auf Belehnung der Güter) dem zu Langheim gehörenden Klosterhof Tambach überlassen. Gerichtlich wurde 1311 nach dem "Henneberger Urbarium Neuses a d. Eichen und Gossenberg dem Gericht Lauter, "dem Sitz eines Coburger Landgerichts" zugeteilt.
Aber am 23. August 1337 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer dem Kloster Langheim in einer Urkunde "die Gerichtsbarkeit über die Dörfer Wazendorf, Neusseße und Goßenberg und über zwei Höfen zu Hewried und zu Roßach." Am 28. August 1488 nimmt Kurfürst Friedrich von Sachsen seine "lieben besundern Schultheyßen, Heymburgen, Dorfmeystern und ganzen Gemeynden der dryer Dorfer Watzendorff, Newses und Goßenberg samtlicher und yder besundern mit sambt yrem Leiben, Habe und Gutern in unsern Schutz, Schirm und Verspruch". Im Dreißigjährigen Krieg sah es in den Dörfern sehr schlimm aus.
War in den Eigensdörfern das Kloster Langheim bis zur Säkularisation überwiegend Grundherr, so gehörten sie landesherrlich ab 1803 zu Sachsen-Coburg. Bis zum Jahre 1978 waren die drei Dörfer Gossenberg, Neuses a. d. Eichen und Watzendorf selbständige Gemeinden des Landkreises Coburg. Seit der Gebietsreform 1978 gehören sie zur Gemeinde Großheirath. Geblieben ist ihnen heute der Ordensstab des Klosters Langheim im Gemeindewappen von Großheirath sowie die Bezeichnung "die drei Eigensdörfer".