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12.01.2021
Der Landkreis Coburg hat zwar, anders als die Stadt Coburg, den 7-Tage-Inzidenzwert von 300 aktuell nicht überschritten. Aufgrund der räumlichen Nähe und weil es sich um eine gemeinsame Region handelt, schließt sich der Landkreis den Maßnahmen der Stadt an. Dazu hat der Landkreis ebenso eine Allgemeinverfügung erlassen.
Demnach gilt, im Landkreis genau wie in der Stadt Coburg Folgendes:
Darüber hinaus besteht Maskenpflicht auf folgenden Plätzen:
Bad Rodach
Neustadt b.Coburg
Rödental
Seßlach
Sonnefeld
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 22. Januar.
Weiterhin Bestand haben, bereits aufgrund der Überschreitung des 200er Inzidenzwertes, unter anderem die Regelungen, dass touristische Ausflüge nur in einem Umkreis von 15 Kilometern erlaubt sind, und sich privat lediglich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf.
Diese Regelungen können erst dann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert des Landkreises sieben Tage in Folge unter 200 liegt.
Diese Maßnahmen wurden in der Region Coburg zusätzlich zu den bayernweit geltenden Regelungen erlassen, weil die Inzidenzwerte (jeweils Stand 12.1.2021, 0 Uhr) von Stadt (326,3) und Landkreis (260,5) Coburg höher sind als der bayernweite (164,5).
Dazu Landrat Sebastian Straubel: „Die Infektionszahlen in der Region sind nach wie vor hoch. Die Ansteckungswege sind nicht auf einzelne Hotspots zurückzuführen, sondern vielfältig. Da das Virus von Mensch zu Mensch übertragen wird, ist unsere einzige Chance, das Infektionsgeschehen einzudämmen, Kontakte so weit es geht zu reduzieren. Diese Maßnahmen dienen einzig und allein einem: unserer Gesundheit. Miteinander füreinander – das ist das Motto in dieser Zeit und deshalb kann ich nur darum bitten, danach zu handeln. Jeder kann seinen Beitrag leisten, um die Infektionszahlen wieder nach unten zu treiben."