Gemeinde Großheirath

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Die Geschichte der Eigensdörfer

Zu Großheirath gehören neben den sogenannten Grunddörfern (Rossach, Großheirath und Buchenrod) auch die sogenannten Eigensdörfer: Neuses a.d. Eichen, Watzendorf und Gossenberg. Diese drei fränkischen Dörfer haben ihren Namen "Eigensdörfer" durch ein besonderes Recht erhalten, das der eigenen Gerichtsbarkeit.

Versorgung des Kaisers

Die ersten Ansiedlungen entstanden wohl etwa 1000 n. Chr. um eine Wallfahrtskapelle zu Ehren der Mutter Maria. Auch Kaiser Heinrich II. (1002-1024) kam mit seiner Gemahlin Kunigunde öfter nach Watzendorf, um die dortige Wallfahrtskirche mit dem wundertätigen Marienbild zu besuchen, wobei er die Pferde (die Thiere) auf einer Ödung (Thiereller) zurückließ.

Die Dörfer Gossenberg, Neuses a. d. Eichen und Watzendorf versorgten Kaiser und Tross mit Speise und Trank. Aus Dankbarkeit soll ihnen der Kaiser die eigene Gerichtsbarkeit zugebilligt haben.
Dieses Recht wurde in der Thiereller bei Watzendorf bis zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges vollzogen. Sollte ein Ortsbewohner mit dem Tode bestraft werden, mußte nach gehaltenem Gericht der jüngste Ehemann aus den drei Gemeinden die Stelle des Nachrichters versehen und den von den Gerichtsschöppen getanen Ausspruch an der Gerichtseiche auf der Thiereller an dem Verurteilten vollziehen. Er empfing ein Paar neue Handschuhe, zog sie an, richtete, und warf sie von sich nach vollbrachter Exekution. Im Laufe der Zeit kamen die Dörfer jedoch immer mehr in Abhängigkeit des Klosters Langheim.

Am 23. September 1288 beurkundet Bischof Bertold zu Bamberg, dass "Theimo von Smeheim die zwei Dörfer Nusez (Neuses a. d. Eichen) und Malendorf dem Kloster Langheim geschenkt habe." Im Juni 1289 bezeugt Friedrich von Razenberg, dass er "jeglichen Anspruch und jegliches Recht in den Dörflein Nusez und Malendorf in die Hände des Abts Hermann von Langheim zugeeignet und ihm als Lehen übertragen habe."

Im Jahre 1301 übergibt "Graf Conrad von Wildberg das ihm lehnbare Dorf Goßenberg dem Kloster Langheim zu Eigenthum." 1303 wurden alle Rechte (Zehntrecht, Vogteirecht und Recht auf Belehnung der Güter) dem zu Langheim gehörenden Klosterhof Tambach überlassen. Gerichtlich wurde 1311 nach dem "Henneberger Urbarium Neuses a d. Eichen und Gossenberg dem Gericht Lauter, "dem Sitz eines Coburger Landgerichts" zugeteilt.

Aber am 23. August 1337 bestätigte Kaiser Ludwig der Bayer dem Kloster Langheim in einer Urkunde "die Gerichtsbarkeit über die Dörfer Wazendorf, Neusseße und Goßenberg und über zwei Höfen zu Hewried und zu Roßach." Am 28. August 1488 nimmt Kurfürst Friedrich von Sachsen seine "lieben besundern Schultheyßen, Heymburgen, Dorfmeystern und ganzen Gemeynden der dryer Dorfer Watzendorff, Newses und Goßenberg samtlicher und yder besundern mit sambt yrem Leiben, Habe und Gutern in unsern Schutz, Schirm und Verspruch". Im Dreißigjährigen Krieg sah es in den Dörfern sehr schlimm aus.

War in den Eigensdörfern das Kloster Langheim bis zur Säkularisation überwiegend Grundherr, so gehörten sie landesherrlich ab 1803 zu Sachsen-Coburg. Bis zum Jahre 1978 waren die drei Dörfer Gossenberg, Neuses a. d. Eichen und Watzendorf selbständige Gemeinden des Landkreises Coburg. Seit der Gebietsreform 1978 gehören sie zur Gemeinde Großheirath. Geblieben ist ihnen heute der Ordensstab des Klosters Langheim im Gemeindewappen von Großheirath sowie die Bezeichnung "die drei Eigensdörfer".