Gemeinde Großheirath

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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Es wird empfohlen, pflanzliche Abfälle selbst zu kompostieren oder zu mulchen.

Haben Sie dazu keine Möglichkeit, ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Verbrennen von Pflanzenmaterial ganzjährig von 8-18 Uhr erlaubt.

Vor dem Verbrennen ist unbedingt rechtzeitig, d.h. mehrere Tage vor dem geplanten Abbrennen, ein Antrag bei der Gemeinde Großheirath, Herr Schmitt, Telefon: 09565/6151-112 oder E-Mail thomas.schmitt@grossheirath.de zu stellen.

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen, die Gemarkung mit Flur-Nummer, wo Sie die Abfälle verbrennen möchten, den genauen Zeitpunkt, wann Sie die Pflanzenreste verbrennen möchten sowie eine Handy-Nummer, unter der Sie jederzeit erreichbar sind, an. Die Gemeinde leitet dann Ihre Angaben an die zuständige Polizeidienststelle weiter.

Wird dieser Antrag nicht gestellt, besteht die Gefahr, dass die Feuerwehr ausrückt. Einen solchen falschen Alarm müssen wir Ihnen dann in Rechnung stellen.

Wichtige Hinweise, die beim Verbrennen zu beachten sind:
Ihre Gemeindeverwaltung